Probleme mit dem Gepäck
Jeden Tag befördern wir Tausende von Koffern auf sichere Weise bis zu ihrem Endziel.Um eventuelle Unannehmlichkeiten oder Gepäckverlust zu vermeiden, raten wir Ihnen, vor Reiseantritt eine Reiseversicherung zu schließen.
Unregelmäßigkeiten melden
Im Falle von Gepäckunregelmäßigkeiten bitten wir Sie, diese nach der Landung, bevor Sie das Flughafengebäude verlassen, unverzüglich an den Gepäckermittlungsdienst oder das Fundbüro zu wenden.
Sie sollten bestimmte Gegenstände im aufgegebenen Gepäck nicht mitführen, einschließlich folgendes:
- Geld,
- Schlüssel,
- Schmuck und Edelmetalle,
- Medikamente,
- Rechner und Elektronikgeräte,
- Wertpapiere und Geschäftsunterlagen,
- Reisepässe und weitere persönliche und nicht ersetzbare Dokumente,
- Kunststücke,
- Verderbliche Ware und zerbrechliche Gegenstände,
- Weitere wertvolle Gegenstände, die nicht leicht ersetzbar sind, sollten sie verloren gehen oder beschädigt werden.
Führen Sie die angeführten Gegenstände mit sich im Handgepäck, das Sie in Ihrer Nähe halten werden.
Sollten Sie trotzdem entscheiden, solche Gegenstände im aufgegebenen Gepäck zu verpacken, tun Sie das auf eigene Gefahr. In diesem Fall raten wir Ihnen, unbedingt vor Reiseantritt eine Reiseversicherung zu schließen.
Gepäckanhänger, der mit beschränkter Haftung erteilt wird
Bei der Entgegennahme von zerbrechlichen, vorschriftswidrig verpackten Gegenständen und verderblicher Ware erteilen wir Ihnen einen Gepäckanhänger mit beschränkter Haftung. Auf die gleiche Art und Weise wird beschädigtes Reisegepäck entgegengenommen. Der Gepäckanhänger mit beschränkter Haftung befreit das Luftfahrtunternehmen von der Haftung für den bereits existierenden Schaden oder für Gegenstände, die nicht für den Transport geeignet sind.
Verlust von Handgepäck
Wir haften nicht für den Verlust von Handgepäck. Sollten Sie ihr Handgepäck verlieren, bitten wir Sie, dies zu melden bevor Sie das Flughafengebäude verlassen, damit wir Ihnen bei der Suche danach behilflich sein können.
Mitteilung über beschränkte Haftung
Wir halten uns an das Montrealer Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, in dem eine beschränkte materielle Haftung des Luftfahrtunternehmens für Verspätung, Beschädigung, Zerstörung oder Verlust von Reisegepäck vorgesehen ist, wie angeführt in unseren Allgemeinen Beförderungsbedingungen and Beförderungsbedingungen für die Vereinigten Staaten/Kanada.