Waffen und Munition
Waffen und Munition werden für die Beförderung nur dann akzeptiert, wenn dies von der AirSerbia genehmigt wird.
Es ist nicht erlaubt im Handgepäck Schusswaffen, Dolche, Klingen, Messer und andere gefährliche Gegenstände mit sich zu führen.
Schusswaffen und Munition können im Frachtraum in Einklang mit den Vorschriften, die die Beförderung von gefährlichen Gegenständen regeln, befördert werden, sofern diese ordnungsgemäß in einer Waffenkiste oder einem Waffenetui verpackt sind, in angemessener Menge und ausschliesslich zum Zweck des Sports und der Jagd.
Gepäck, das Schusswaffen enthält, wird nur im Raum, der den Passagieren unzugänglich ist, befördert. Die Waffeneigentümer müssen über die erforderlichen Genehmigungen für die Ausfuhr, Durchfuhr und Einfuhr verfügen.
Schusswaffen müssen entladen und in einem speziell angefertigten Schusswaffenbehälter oder in einer Waffenkiste aus festem Material verpackt werden.
Die Munition wird getrennt von den Schusswaffen befördert und muss in der Originalverpackung verpackt werden, oder aber, gut befestigt, in Holz- oder Metallkisten, oder Kisten aus Fasermaterial. Munition für Sportzwecke ist auf den Flügen der AirSerbia zulässig, soweit sie 5 kg (11 lb) Bruttogewicht pro Person nicht überschreitet und nur für den Eigengebrauch gedacht ist.
Empfangs- und Reservierungsverfahren
Flugzeuge des Typs ATR befördern keine Waffen und Munition.
Falls Sie mit Waffen und Munition reisen möchten, sind Sie verpflichtet uns mindestens 48 Stunden vor Abflug darüber zu informieren.
Sie können uns über unser Call Center benachrichtigen, oder über die Verkaufsstellen der Air Serbia.
Waffen und Munition werden auf gleiche Art und Weise wie Sportausrüstung befördert und unterliegen einer besonderen Gebühr.
Bitte beachten Sie die Seite Sportausrüstung >
Reisen mit Partnerfluggesellschaften
Wenn Sie mit kombinierter Beförderung an den Air Serbia Flügen fliegen und mit einer oder mehreren Fluggesellschaften oder an der Code Share der Air Serbia fliegen, wo die Beförderung von einer anderen Fluggesellschaft vorgenommen wird, ist es möglich die Vorschriften zur Beförderung der Sportausrüstung dieser anderen Fluggesellschaft zu verwenden.
Partnerfluggesellschaften und ihre Beförderungsbedingungen >