Musikinstrumente
Sie können Ihr Musikinstrument als Handgepäck oder als aufzugebendes Gepäck mitnehmen. Falls Sie es wünschen, können Sie einen besonderen Sitz für Ihr Musikinstrument kaufen.
Um während des Transports völlig geschützt zu sein, ist es wichtig, dass Sie Ihr Instrument in einen Schutzkasten einpacken.
Mitnahme von Musikinstrumenten
Musikinstrument als Handgepäck
Kleine Musikinstrumente können als Handgepäck mitgenommen werden, wenn ihre Anzahl, Abmessungen und Gewicht zusammen mit dem Schutzkasten in Einklang mit den Vorschriften sind, die für die erlaubte Stückzahl, Abmessungen und Gewicht des Handgepäcks gelten.
Musikinstrument auf einem zusätztlichen Sitzplatz
Da Musikinstrumente sehr teuer sein können, empfehlen wir Ihnen den Transport von Instrumenten auf einem zusätzlichen Sitzplatz im Flugzeug. So eine Transportart empfehlen wir für Instrumente wie Violoncello, Trommel, Gitarre, Harfe, Viola, Violine, und auch für Verstärker und Lautsprecher.
Für den Transport von Instrumenten auf einem zusätzlichen Sitzplatz muss unsere Genehmigung geholt werden. Deswegen sollten Sie uns schon bei der Buchung des Tickets informieren, dass Sie einen zusätzlichen Sitzplatz buchen wollen mit Informationen über die Art, Gewicht, Abmessungen des Instruments.
Sie müssen die Instrumente in einen Schutzkasten mit abgerundeten Ecken einpacken. Kleinere Instrumente werden auf einen zusätzlichen Sitzplatz gelegt, während größere Instrumente auf den Boden vor dem Sitz gelegt werden.
Der zusätzliche Sitzplatz für das Instrument wird zu demselben Tarif wie auch Ihr Sitzplatz gebucht.
Den zusätzlichen Sitzplatz für das Instrument können Sie nur über das Kontaktzentrum oder in unserer Geschäftsstelle buchen.
Auf dem Sitz - maximales Gewicht 75 kg
Flugzeugtyp – Max. Abmessungen
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Auf dem Boden vor dem Sitz - maximales Gewicht 75 kg
Flugzeugtyp – Max. Abmessungen
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Musikinstrument als aufzugebendes Gepäck
Ihr Musikinstrument können Sie auch als aufzugebendes Gepäck transportieren lassen, wenn es erforderlich ist, dass die Bestimmungen über die erlaubte Menge an kostenlosem aufzugebendem Gepäck eingehalten werden.
Vorschriften für das aufzugebende Gepäck >
Das Instrument muss in einen harten, unbeschädigten Schutzkasten eingepackt werden. Wir behalten uns vor, zu überprüfen, ob Ihr Instrument ordentlich verpackt wurde. Wenn nicht, tragen wir keine Verantwortung für eine eventuelle Beschädigung des Instruments.
Falls Ihr Instrument zusammen mit dem Schutzkasten die Vorschriften für die erlaubte Menge an aufzugebendem Gepäck überschreitet, dann werden die Standardgebühren für Übergepäck angewandt.
Übergepäckgebühren >
Falls die Gesamtabmessungen des Kastens, in dem Ihr Instrument eingepackt wurde, mehr als 203 cm betragen, müssen Sie uns bei der Ticketbuchung darüber informieren, weil dann für den Transport eines solchen Instruments unsere Genehmigung erforderlich ist.
Wenn die Gesamtabmessungen des Schutzkastens, in dem sich das Instrument befindet, mehr als 330 cm sind oder der Kasten zusammen mit dem Instrument mehr als 32 kg wiegt, wird Ihr Musikinstrument ausschließlich als Fracht (Cargo) transportiert.
Reisen mit Partnerfluggesellschaften
Wenn Ihre Reise eine kombinierte Beförderung mit Air Serbia-Flügen und Flügen einer oder mehrerer anderer Fluggesellschaften beinhaltet oder Sie mit einem Air Serbia-Codeshare-Flug reisen, der von einer anderen Gesellschaft durchgeführt wird, gelten möglicherweise die Bestimmungen der anderen Fluggesellschaft.
Partnerfluggesellschaften und ihre Beförderungsbedingungen >